DER UNABHÄNGIGE MEDIENDIENST |
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radio-luma ist von Anbeginn bewusstBewusst kein
eingetragener Verein (e.V.), da wir unserer Philosophie im Kern folgend die Kommerzialisierung des Mediendienstes radio-luma
unbedingt verhindern wollen.
In einer Stiftungssatzung wird dieser wichtige Aspekt für die Zukunft festgeschrieben.
In einer Vereinssatzung hingegen können Sinn und Zweck einer Vereinigung im Prinzip jederzeit nach Belieben
verändert werden. (noch) keine juristische PersonEine juristische Person
oder auch juristische Einheit ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung
rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist.
In diesem Sinne ist radio-luma z.Zt. eine natürliche Person, da seit Anbeginn in freien bürgeschaftlichen Engagement unter der Verantwortung
des Herausgebers als natürliche Person., also beispielsweise kein von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannter,
eingetragener Verein. radio-luma wird sobald ausreichend Kapital zur Verfügung steht eine operative
StiftungEine Stiftung ist eine Einrichtung, die primär mit Hilfe des Zinsertrages eines Vermögens (Stiftungskapitals) einen vom Stifter
festgelegten Zweck verfolgt. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden
auf ewig angelegt und werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken.
Man unterscheidet Förderstiftungen, die
Tätigkeiten Dritter finanziell fördern, und operative Stiftungen, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks selbst Projekte
durchführen und zudem Dritte (z.B. durch Vergabe von Stipendien) fördern können. gründen. Am momentanen
StandortLudwigshafen am Rhein - Rheinland-Pfalz - Bundesrepublik Deutschland der Redaktion bedarf es z.Zt. mindestens 25.ooo Euro
zur Gründung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts. Der Jahresertrag aus dem zu bildenden Stiftungsstock allein genügt
sich dann, um primär die erforderliche IT-StrukturUnter IT-Struktur ist hier die angemietete Rechnerkapazität
in einem Rechenzentrum sowie die Anbindung des Rechners an das Internet gemeint. dauerhaft finanziell zu versorgen und so letztlich den
Erhalt der veröffentlichten Dokumentationen den nachfolgenden Generationen wie bisher frei zugänglich zu bewahren.
Wir arbeiten grundsätzlich
honorarfrei und ohne jedwede Umsätze oder Umsatzerwartungen.
Weitere Informationen zur Stiftung in Gründung hier.
Unterstützung sowie Förderung durch die Wirtschaft oder von der Öffentlichen Hand wurde bislang nicht und wird auch in Zukunft
nicht angenommen.
Bankverbindung zu dem aussschließlich für den Redaktionsbetrieb eingerichteten Konto:
Empfänger: radio-luma
Konto: 106468
Sparkasse Rhein-Haardt
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Bitte beachten Sie unbedingt folgenden Verwendungszweck:
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- Stand: 07. Dezember 2011 -
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